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Staatsbürger ArtikelStaatsbürger ist jeder, der die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates besitzt. Personen ohne Staatsbürgerschaft werden als staatenlos genannt.
Jeder Staatsbürger besitzt Rechte und Pflichten.
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In Deutschland werden sämtlichen deutschen Staatsbürgern gemäß Art. 3 Abs. 1 GG die gleichen Rechten und Pflichten zugeordnet. Eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund ist daher unzulässig (ähnlich der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG). Speziell zur religiösen Differenzierung wurde dazu in Abs. 3 eine Verbotsklausel aufgenommen. Artikel 33 Grundgesetz lautet:
- Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. (Mit der Nennung Deutscher ist die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik gemeint - obwohl es natürlich auch Deutsche mit einer ausländischen Staatsbürgerschft gibt).
- Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung , Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
- Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die in dem öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Art. 33 GG ist nicht als "Verfassungsfolklore" zu interpretieren, sondern ist ein grundrechtsähnliche Einrichtung. Verletzungen sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde, sofern deren weiteren Voraussetzungen vorliegen, geltend zu machen.
Buch-Tipp: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand. Aufgaben - Risiken - Rechte Stets dabei Da uns in dem Internet-Forum des Verlages häufig schon geholfen wurde, haben wir dieses Buch gekauft und sind sehr angetan. Die Gestaltung des Umschlages ist etwas schlicht, da würde ein Foto gut tun. Das steht in deutlichem Widerspruch zu den hervorragenden Inhalten, die gerade den in rechtlichen Dingen nicht vorgebildeten Vereinsvorstand... |
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